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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von
Konferenz- und Gruppenräumen, Hotelzimmern, sowie für alle damit in
Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der Akademie.
- Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen
Genehmigung der Akademie.
Vertragsabschluss
- Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen
Reservierungsbestätigung und diesen Bedingungen. Die Reservierung ist für beide
Teile jedoch nur verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Kopie unserer Reservierungsbestätigung als
alleinverantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der
hierfür bestimmten Frist an uns zurückgegeben hat.
- Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
- Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleichviel welcher Art, bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Preise / Zahlungsmodalitäten
- Die vereinbarten Preise verstehen sich in der Regel zuzüglich
Mehrwertsteuer.
- Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum
von mehr als 60 Tagen, so behalten wir uns vor, evtl. zwischenzeitliche
Preisänderungen vorzunehmen und mitzuteilen.
- Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
- Die Akademie ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
Rücktritt des Auftraggebers (Abbestellung)
- Der Auftraggeber kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom
Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu diesem Zeitpunkt ist
die Akademie berechtigt, Raummiete in Rechnung zu stellen.
- Tritt der Auftraggeber zwischen der vierten und zweiten Woche vor dem
Veranstaltungsbeginn zurück, ist die Akademie berechtigt, zuzüglich
zur Raummiete 35 % des entgangenen Verpflegungsumsatzes in Rechnung
zu stellen. bei jedem späteren Rücktritt 50 % des Verpflegungsumsatzes.
- Die Berechnung des Verpflegungsumsatzes erfolgt nach der Formel:
Menüpreis x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird die Tagungspauschale
- Standard zugrunde gelegt.
Änderung der Teilnehmerzahl
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens
fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der
Zustimmung der Akademie.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird von der
Akademie bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden
Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich
5 % zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Akademie
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten
Räume zu tauschen.
Änderung der Veranstaltungsdauer
Auf Wunsch des Auftraggebers kann das vereinbarte Ende der
Veranstaltung, kurzfristig verlängert werden. Hierfür kann die Akademie
pro Mitarbeiter den entsprechenden tariflichen Stundenlohn, Nachtzuschlag und
die Lohnfolgekosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem
Auftraggeber in Rechnung stellen.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Die Akademie übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die
Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des
Auftraggebers.
- Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich auf Gefahr
des Auftraggebers in den ihm zugewiesenen Veranstaltungsräumen bzw.
im Hotelbereich und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu
entfernen.
- Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen.
- Soweit die Akademie für den Auftraggeber technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers; der Auftragnehmer haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen
und stellt die Akademie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
dieser Einrichtungen frei.
Haftung des Auftraggebers für Beschädigungen
- Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder
Verlust)
an Gebäude oder Inventar, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Besucher
oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden ohne
Verschuldensnachweis.
- Die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Befestigung von
Exponaten ist nur in schriftlicher Absprache mit den Beauftragten der
Akademieleitung gestattet. Die Akademie ist berechtigt, die Anbringung
von Dekorationsmaterial und Ausstellung von Exponaten abzulehnen,
wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht
entsprechen bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.
- Gestattet die Akademie die Anbringung von Dekorationsmaterial und die
Befestigung von Exponaten, so obliegt es dem Auftraggeber, hierfür die
entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Akademie kann den
Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Störungen an technischen Einrichtungen
Störungen an von der Akademie zur Verfügung gestellten technischen
oder
sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine
Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde
nicht vorgenommen werden.
Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich verzehr
Der Auftraggeber haftet der Akademie gegenüber auch für die Bezahlung
etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und
Getränke, sofern die Akademie trotz entsprechender Bemühungen vom
Teilnehmer keine Bezahlung erlangen konnte.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Sonderfälle sind mit den beauftragten
Personen schriftlich zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr
bzw. Korkengeld berechnet.
Rücktrittsrecht der Akademie
Die Akademie behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Brand,
Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnlicher
Gründe unmöglich oder unzumutbar wird.
Haftung
Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des
Auftraggebers und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden haftet
die Akademie nur, sofern den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere
aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Veranstaltungsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so sollten die übrigen
Bestimmungen gleichwohl wirksam werden oder bleiben. Anstelle der
ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige
Bestimmung.
Stand: 01. Januar 2002
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