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der bwgv-Akademie


© 2004-2010
BWGV,
AkademieHotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz- und Gruppenräumen, Hotelzimmern, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen und Lieferungen der Akademie.
  • Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Genehmigung der Akademie.

Vertragsabschluss

  • Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Reservierungsbestätigung und diesen Bedingungen. Die Reservierung ist für beide Teile jedoch nur verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Kopie unserer Reservierungsbestätigung als alleinverantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der hierfür bestimmten Frist an uns zurückgegeben hat.
  • Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
  • Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleichviel welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Preise / Zahlungsmodalitäten

  • Die vereinbarten Preise verstehen sich in der Regel zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als 60 Tagen, so behalten wir uns vor, evtl. zwischenzeitliche Preisänderungen vorzunehmen und mitzuteilen.
  • Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  • Die Akademie ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Auftraggebers (Abbestellung)

  • Der Auftraggeber kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu diesem Zeitpunkt ist die Akademie berechtigt, Raummiete in Rechnung zu stellen.
  • Tritt der Auftraggeber zwischen der vierten und zweiten Woche vor dem Veranstaltungsbeginn zurück, ist die Akademie berechtigt, zuzüglich zur Raummiete 35 % des entgangenen Verpflegungsumsatzes in Rechnung zu stellen. bei jedem späteren Rücktritt 50 % des Verpflegungsumsatzes.
  • Die Berechnung des Verpflegungsumsatzes erfolgt nach der Formel:
    Menüpreis x Personenzahl.
    War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird die Tagungspauschale - Standard zugrunde gelegt.

Änderung der Teilnehmerzahl

  • Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Akademie.
  • Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird von der Akademie bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  • Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Akademie berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.

Änderung der Veranstaltungsdauer

    Auf Wunsch des Auftraggebers kann das vereinbarte Ende der Veranstaltung, kurzfristig verlängert werden. Hierfür kann die Akademie pro Mitarbeiter den entsprechenden tariflichen Stundenlohn, Nachtzuschlag und die Lohnfolgekosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  • Die Akademie übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Auftraggebers.
  • Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den ihm zugewiesenen Veranstaltungsräumen bzw. im Hotelbereich und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen.
  • Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  • Soweit die Akademie für den Auftraggeber technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers; der Auftragnehmer haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Akademie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Haftung des Auftraggebers für Beschädigungen

  • Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) an Gebäude oder Inventar, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden ohne Verschuldensnachweis.
  • Die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten ist nur in schriftlicher Absprache mit den Beauftragten der Akademieleitung gestattet. Die Akademie ist berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Ausstellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.
  • Gestattet die Akademie die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten, so obliegt es dem Auftraggeber, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Akademie kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Störungen an technischen Einrichtungen

    Störungen an von der Akademie zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden.

Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich verzehr

    Der Auftraggeber haftet der Akademie gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke, sofern die Akademie trotz entsprechender Bemühungen vom Teilnehmer keine Bezahlung erlangen konnte.

Mitbringen von Speisen und Getränken

    Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Sonderfälle sind mit den beauftragten Personen schriftlich zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

Rücktrittsrecht der Akademie

    Die Akademie behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar wird.

Haftung

    Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des Auftraggebers und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden haftet die Akademie nur, sofern den Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so sollten die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam werden oder bleiben. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

Stand: 01. Januar 2002

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